Daten­schutz

Ver­trau­en ist gut, doch Kon­trol­le ist besser.

Die EU-DSGVO (Daten­schutz­grund­ver­ord­nung) ist spä­tes­tens seit 2018 der Leit­fa­den, nach dem sich jedes Unter­neh­men für sei­nen Daten­schutz rich­ten soll­te. Wie jede ande­re Ver­ord­nung, umfasst auch die DSGVO diver­se Arti­kel, die den Daten­ver­kehr und den Umgang per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten reglementieren. 

Hier den Über­blick zu behal­ten, ist eine enor­me Auf­ga­be. Daher emp­fiehlt es sich, dort Unter­stüt­zung in Form einer inter­nen oder exter­nen Kraft zu suchen, die sich aus­schließ­lich mit die­sem The­ma befasst. Wie kön­nen wir Ihnen dabei hel­fen?

Was bedeu­tet das für Ihren Daten­schutz konkret?

Kein Daten­schutz ohne IT-Sicher­heit und kei­ne IT-Sicher­heit ohne Daten­schutz. Arti­kel 24 und Arti­kel 32 der DSGVO sind die Grund­bau­stei­ne, um die­se bei­den Anfor­de­run­gen zu gewähr­leis­ten. Die DSGVO soll­te ein inte­gra­ler Bestand­teil des Wis­sens­schat­zes Ihrer Mit­ar­bei­ten­den sein, daher emp­fiehlt es sich Ihr Per­so­nal regel­mä­ßig zu schulen. 

Ihr/e Datenschutzbeauftragte/r (DSB) soll­te sich umfas­send mit den nöti­gen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men (TOM), sowie den Daten­schutz-Fol­ge­ab­schät­zun­gen (DSFA) und den all­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten (AVV) aus­ken­nen, um Ihr Unter­neh­men ange­mes­sen zu ergänzen. 

Inter­ne oder Exter­ne — das ist hier die Frage.

Ihr Unter­neh­men beschäf­tigt bereits eine/n Datenschutzbeauftragte/n? Wir kön­nen Ihre Mit­ar­bei­ten­den in ver­schie­dens­ter Form unter­stüt­zen. Wir ana­ly­sie­ren Ihren Bedarf und erstel­len Ihnen maß­ge­schnei­der­te Vor­la­gen ent­spre­chend der aktu­el­len Ver­si­on der DSGVO für Ihr Unternehmen. 

Alter­na­tiv schu­len wir Ihre Mit­ar­bei­ten­den im kor­rek­ten Umgang mit der DSGVO. Wir stat­ten Sie mit dem nöti­gen Know-how aus, um einen lücken­lo­sen Daten­schutz zu garan­tie­ren. Sie wür­den die­se Arbeit ger­ne out­sour­cen? Ger­ne stel­len wir Ihnen auch eine/n externe/n Datenschutzbeauftragte/n zur Verfügung.