Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser.
Die EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist spätestens seit 2018 der Leitfaden, nach dem sich jedes Unternehmen für seinen Datenschutz richten sollte. Wie jede andere Verordnung, umfasst auch die DSGVO diverse Artikel, die den Datenverkehr und den Umgang personenbezogener Daten reglementieren.
Hier den Überblick zu behalten, ist eine enorme Aufgabe. Daher empfiehlt es sich, dort Unterstützung in Form einer internen oder externen Kraft zu suchen, die sich ausschließlich mit diesem Thema befasst. Wie können wir Ihnen dabei helfen?
Was bedeutet das für Ihren Datenschutz konkret?
Kein Datenschutz ohne IT-Sicherheit und keine IT-Sicherheit ohne Datenschutz. Artikel 24 und Artikel 32 der DSGVO sind die Grundbausteine, um diese beiden Anforderungen zu gewährleisten. Die DSGVO sollte ein integraler Bestandteil des Wissensschatzes Ihrer Mitarbeitenden sein, daher empfiehlt es sich Ihr Personal regelmäßig zu schulen.
Ihr/e Datenschutzbeauftragte/r (DSB) sollte sich umfassend mit den nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), sowie den Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA) und den allgemeinen Verwaltungsvorschriften (AVV) auskennen, um Ihr Unternehmen angemessen zu ergänzen.
Interne oder Externe — das ist hier die Frage.
Ihr Unternehmen beschäftigt bereits eine/n Datenschutzbeauftragte/n? Wir können Ihre Mitarbeitenden in verschiedenster Form unterstützen. Wir analysieren Ihren Bedarf und erstellen Ihnen maßgeschneiderte Vorlagen entsprechend der aktuellen Version der DSGVO für Ihr Unternehmen.
Alternativ schulen wir Ihre Mitarbeitenden im korrekten Umgang mit der DSGVO. Wir statten Sie mit dem nötigen Know-how aus, um einen lückenlosen Datenschutz zu garantieren. Sie würden diese Arbeit gerne outsourcen? Gerne stellen wir Ihnen auch eine/n externe/n Datenschutzbeauftragte/n zur Verfügung.